05.02.2012

Informationspflicht zu Auftragsvergaben

Nachfolgend informieren die Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube und Kellenhusen gem. § 8 a der Schl.-Holst. Vergabeverordnung über erfolgte Auftragsvergaben. Die Information wird für jede Auftragsvergabe sechs Monate ab Zuschlagserteilung vorgehalten.

Die Informationspflicht besteht für

  1. Bauleistungen 
    aufgrund von Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 Euro und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 Euro und
  2. Dienst- und Lieferleistungen
    ab einem Auftragswert von 25.000 Euro