Amtliche Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Grube

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Grube am 02.03.2022 wurde beschlossen, den Steuersatz gemäß § 5 auf 5,1 v.H. festzusetzen.