Bauleitplanung
Rechtskräftige bzw. wirksame Bauleitpläne und sonstige städtebauliche Satzungen
Die Bauleitplanung dient der Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Grömitz. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt, welches seine rechtliche Grundlage im Baugesetzbuch hat.
In der vorbereitenden Bauleitplanung wird ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Danach werden in der verbindlichen Bauleitplanung die Bebauungspläne für Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt. Während der Flächennutzungsplan nur eine behördenverbindliche Darstellung über die Grundzüge der Flächennutzung enthält, werden in den Bebauungsplänen die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich geregelt. Bebauungspläne schaffen somit die Voraussetzungen für die Baugenehmigungen der Bauaufsichtsbehörde.
Auf diesen Seiten können Sie sich die derzeit gültigen Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen und Berichtigungen der Gemeinde Grömitz ansehen. Die Pläne lassen sich vergrößern und auch ausdrucken, sie sind jedoch nicht maßstabsgerecht.
Hinweis:
Die auf diesen Seiten zur Ansicht veröffentlichten Pläne und Satzungen dienen lediglich der vorläufigen Orientierung. Verbindlich sind nur die im Bauamt der Gemeindeverwaltung Grömitz ausliegenden und dort einsehbaren, rechtskräftig gesiegelten Exemplare. Die Auflistungen erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie werden jedoch fortlaufend ergänzt und korrigiert. Ansprüche können aus einer eventuellen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Auflistungen, der Pläne oder der Texte nicht geltend gemacht werden.