Organisation
Rathaus und Verwaltung
Rathaus Grömitz
- Kirchenstraße 11, 23743 Grömitz
- 04562/69-0
- 04562/69-258
- poststelle@groemitz.landsh.de

Rathausaußenstelle Grube
- Hauptstraße 16, 23749 Grube
- 04364/4928-0
- 04364/4928-28
- poststelle@groemitz.landsh.de

Rathausaußenstelle Cismar
Gleichstellungsbeauftragte
Der Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich auf die Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube und Kellenhusen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
normalerweise treffen Sie mich jeden 1.Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr im Rathaus zu meiner Sprechstunde an. Zur Zeit ist das leider nicht möglich.
Daher bin ich gern telefonisch für Sie da, auch außerhalb der regulären Zeit.
Zusätzlich gelangen Sie über den angezeigten Link zu weiteren zusammengestellten Hilfsangeboten, die Themen wie zum Beispiel Gesundheit, Angst, Einsamkeit, Gewalt sowie vieles mehr leichter für Sie zugänglich machen.
Alles Gute für Sie!
Yvonne Spradau
ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
0172/7166210
- Yvonne Spradau
- 0172/7166210
- gleichstellung@groemitz.eu

Schiedsamt
Es kommt immer mal wieder zu Streitigkeiten, die ohne eine neutrale Person nicht gelöst werden können. Eine Klärung mit der Schiedsfrau bzw. dem Schiedsmann ist oft besser als der Gang zum Gericht. Zudem ist in gewissen zivilrechtlichen Fällen die außergerichtliche Streitschlichtung vor einem gerichtlichen Verfahren verbindlich vorgeschrieben.
Es handelt sich hierbei beispielsweise um
- vermögensrechtliche Streitigkeiten, u.a. Schadenersatz,
- nachbarschaftliche Streitigkeiten, u.a. Einwirkungen auf Grundstücke, Überwuchses, Hinüberfall, Grenzbaum ‑ sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt -,
- Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Medien begangen worden ist,
sowie je nach Schwere der Tat
- Körperverletzung und Sachbeschädigung,
- Hausfriedensbruch,
- Bedrohung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und Verunglimpfung,
- und Verletzung des Briefgeheimnisses.
Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens kann bei der Schiedsfrau bzw. dem Schiedsmann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Er muss den Namen und die Wohnung der Parteien, eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes und die Unterschrift der antragstellenden Partei enthalten.
Ort und Zeit der mündlichen und nicht öffentlichen Schlichtungsverhandlung bestimmt die Schiedsfrau oder der Schiedsmann. Die Parteien haben der Ladung zu folgen und sind verpflichtet persönlich zur Schlichtungsverhandlung zu erscheinen.
Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr fällig.
Die Kontaktaufnahme erfolgt bitte über das Ordnungsamt der Gemeinde Grömitz, Tel.: 04562/69215 und 69217 oder aber über die unten angegebene Email-Adresse.