Geburten
Zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden und Bescheinigungen ist das Standesamt des Geburtsortes.
Sollte Ihr Kind in der Verwaltungsgemeinschaft geboren sein und Sie möchten die Geburt Ihres Kindes im Standesamt anmelden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: