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Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl von Herrn Sebastian Rieke als neuer Bürgermeister der Gemeinde Grömitz

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl mit der Wahl von Herrn Sebastian Rieke zum neuen Bürgermeister der Gemeinde Grömitz festgestellt; die entsprechende Bekanntgabe erfolgte im Rahmen der Sitzung und unter www.groemitz.eu. In der Bekanntmachung wurde auf die Einspruchsfrist hingewiesen; Einsprüche konnten bis zum 01.04.2023 eingereicht werden. In dieser Zeit sind keine Einsprüche gegen das Wahlergebnis eingegangen; somit ist Herr Sebastian Rieke rechtkräftig zum neuen Bürgermeister der Gemeinde Grömitz gewählt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein hat dies entsprechend bestätigt.

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters

Der Gemeindewahlausschuss hat am 28. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung gem. §§46 und 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit den §§ 72 und 63 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) das folgende Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters festgestellt:

Anzahl der Wahlberechtigten:           6275

Anzahl der Wähler: innen:                 2665

Ungültige Stimmen:                               95

Gültige Stimmen:                               2570

 

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

Sebastian Rieke                      1484

Hendrik Wozniak                    1086

 

Der Gemeindewahlausschuss hat ferner festgestellt, dass Herr Sebastian Rieke mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit gem. §47 Abs. 1 Satz 2 GKWG zum Bürgermeister der Gemeinde Grömitz gewählt worden ist. Das Ergebnis wurde in der Sitzung mündlich bekannt gegeben.

Jede(r) Wahlberechtigte der Gemeinde Grömitz, sowie jeder Bewerber auf einen eingereichten Wahlvorschlag kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung gegen die Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Grömitz -als Gemeindewahlleiter-, Kirchenstraße 11, 23743 Grömitz, einzulegen.

Die Einspruchsfrist beginnt am 01. März 2023 und endet am 01. April 2023.

Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl

vorl. Wahlergebnis

Am Wahlabend finden Sie hier die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl. Sehr gerne können Sie auch die Zusammenführung der Wahlergebnisse im  Restaurant „Eagle" Golf-Club Grömitz, Am Schoor 46 persönlich begleiten. 

Wahlbekanntmachung

1.   Am 26. Februar 2023 findet die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Grömitz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2.   Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und die Lage der Wahlräume ist aus den übersandten Wahlbenachrichtigungen ersichtlich.

3.   Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4.   Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.   Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a)   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder

b)   durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Grömitz, Kirchenstraße 11, 23743 Grömitz, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6.   Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

 

Grömitz, 15.02.2023

Der Gemeindewahlleiter

Gez. Mark Burmeister

Bürgermeister

Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 28.02.2023

Am Dienstag, dem 28. Februar 2023 findet um 15.00 Uhr im Sitzungsraum des Yachthafens eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses.

Videolink zur Kandidatenvorstellung

Am Donnerstag, den 19.01.2023 fand in der Strandhalle die Kanidatenvorstellung statt.

Das Video können sie bei Youtube unter foglendem Link einsehen.

https://youtu.be/VPt6Jad9ciI

Bürgermeisterwahl der Gemeinde Grömitz Einladung zur öffentlichen Vorstellung der Kandidaten (mit Gebärdensprachdolmetscher)

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 26.02.2023

Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 06.01.2023

Am Freitag, den 06.01.2023 hat im Veranstaltungsraum im Yachthafen Grömitz eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl stattgefunden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde Grömitz am 26. Februar 2023

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