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Bekanntmachung über die Öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

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Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube und Kellenhusen für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Oldenburg in Holstein und den Strafkammern des Landgerichts Lübeck
Die Gemeindevertretungen der o.g. Gemeinden haben in den Sitzungen am 14.06.2023 (Grube), 15.06.2023 zuzüglich Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.07.2023 (Kellenhusen), 20.06.2023 (Grömitz) und 26.06.2023 (Dahme) die Beschlüsse über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Lübeck und das Amtsgericht Oldenburg in Holstein gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
7. bis zum 14. August 2023 im Rathaus Grömitz,
Kirchenstr. 11, 23743 Grömitz, Zimmer 1.05, 1. OG
aus.
Die Einsichtnahme kann während der normalen Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, montags auch von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr) oder - nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 04562/69203 - auch außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich (Postanschrift: Gemeinde Grömitz, Hauptamt, Kirchenstraße 11, 23743 Grömitz) oder zu Protokoll im Rathaus Grömitz Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Grömitz, den 03.08.2023, Gemeinde Grömitz, Der Bürgermeister, Sebastian Rieke

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