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Ausschreibungen & Auftragsvergabe

Informationspflicht zu Auftragsvergaben

Nachfolgend informieren die Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube und Kellenhusen gem. § 3 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) in Verbindung mit § 20 VOB bzw. § 30 UVgO über erfolgte Auftragsvergaben. Die Information für Auftragsvergaben wird nach VOB sechs Monate und nach UVgO drei Monate ab Zuschlagserteilung vorgehalten.

Die Informationspflicht besteht für

 

Bauleistungen nach VOB
aufgrund von Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro (netto)
 
 

Liefer- und Dienstleistungen sowie Freiberufliche Leistungen nach UVgO
ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto)

 

Ausschreibung eines Tanklöschfahrzeuges

DIe Unterlagen für die Ausschreibung finden Sie hier: 

https://abruf.bi-medien.de/D451797856 

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