Ausschreibungen & Auftragsvergabe
Informationspflicht zu Auftragsvergaben
Nachfolgend informieren die Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube und Kellenhusen gem. § 9 der Schl.-Holst. Vergabeverordnung über erfolgte Auftragsvergaben. Die Information wird für jede Auftragsvergabe sechs Monate ab Zuschlagserteilung vorgehalten.
Die Informationspflicht besteht für
- Bauleistungen
aufgrund von Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 Euro und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 Euro und Dienst- und Lieferleistungenab einem Auftragswert von 25.000 Euro