Ausschreibungen & Auftragsvergabe
Informationspflicht zu Auftragsvergaben
Nachfolgend informieren die Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube und Kellenhusen gem. § 3 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) in Verbindung mit § 20 VOB bzw. § 30 UVgO über erfolgte Auftragsvergaben. Die Information für Auftragsvergaben wird nach VOB sechs Monate und nach UVgO drei Monate ab Zuschlagserteilung vorgehalten.
Die Informationspflicht besteht für
| Bauleistungen nach VOB aufgrund von Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro (netto) | |
Liefer- und Dienstleistungen sowie Freiberufliche Leistungen nach UVgO |
Ausschreibung eines Tanklöschfahrzeuges
DIe Unterlagen für die Ausschreibung finden Sie hier: