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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Amtliche Bekanntmachung
Aufgrund der Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Grömitz wird am 24. November 2023 das Kinder- und Jugendparlament für die Gemeinde Grömitz neu gewählt.
Das Kinder- und Jugendparlament besteht höchstens aus 11 Mitgliedern und mindestens aus 6 Mitgliedern. Die Wahlzeit beträgt zwei Jahre.


Wahlberechtigt sind alle Einwohner/innen der Gemeinde Grömitz, die zum Zeitpunkt der Wahl das 9. Lebensjahr vollendet haben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitzt oder alleinigem Wohnsitzt in der Gemeinde Grömitz gemeldet sind. Wählbar sind alle Einwohner/innen der Gemeinde Grömitz, die zum Zeitpunkt der Wahl das 9. Lebensjahr vollendet haben und das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und seit 3 Monaten mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitzt in der Gemeinde Grömitz gemeldet sind.


Wahlvorschläge können bis zum 10. Oktober 2023, 17:00 Uhr bei der Gemeinde Grömitz, Der Bürgermeister, Kirchenstraße 11, 23743 Grömitz eingereicht werden.

Der dafür vorgesehene Wahlsteckbrief kann im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Kirchenstraße 11, 23743 Grömitz, im Jugendzentrum Grömitz, Gildestraße 10A, 23743 Grömitz abgeholt werden oder es wird der Vordruck auf der Internetseite unter wwww.groemitz.eu genutzt.


Grömitz, den 14.09.2023
Gemeinde Grömitz – Der Bürgermeister – gez. Sebastian Rieke

Wahlbekanntmachung


1. Am 24. November 2023 findet die Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes in der Gemeinde Grömitz statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Am Wahltag kann in der Zeit von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr in der Grundschule Grömitz, Christian-Westphal-Straße 13A, 23743 Grömitz, von 10.20 Uhr bis 13.00 Uhr in der Gemeinschaftsschule Grömitz, Gildestraße 12, 23743 Grömitz und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr kann im Rathaus, Kirchenstraße 11, 23743 Grömitz gewählt werden.
3. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Ausweis mit Lichtbild zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel, der im Wahlraum ausgegeben wird. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl des Kinder- und Jugendparlamtes der Gemeinde Grömitz maximal 11 Stimmen.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimmen jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem Wahllokal oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Grömitz, Kirchenstraße 11, 23743 Grömitz, die Unterlagen zur Briefwahl beantragen und diese bis spätestens am Wahltag bis 13.00 Uhr im Rathaus oder in einem der oben genannten Wahllokale abgeben. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
Grömitz, 14.09.2023
Der Gemeindewahlleiter
gez. Sebastian Rieke
Bürgermeister

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