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Hinweise und Empfehlungen zur Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Die Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube und Kellenhusen suchen Schöffinnen und Schöffen für die kommenden fünf Jahre

Für die neue Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 sucht die die Gemeinde Grömitz zehn Schöffinnen und Schöffen, die Gemeinden Dahme, Grube und Kellenhusen suchen jeweils zwei Schöffinnen und Schöffen, die Interesse an diesem Ehrenamt haben.

Die Gemeindeverwaltung Grömitz wird dem örtlichen Amtsgericht bis zum 1. September 2023 die von den Gemeindevertretungen der vier Gemeinden im Vorwege zu beschließenden Vorschlagslisten vorlegen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die mit gleichem Stimmrecht wie die
Berufsrichter an der strafrechtlichen Hauptverhandlung teilnehmen. Sie entscheiden
insbesondere mit über Schuld- oder Freispruch eines oder einer Angeklagten und die ggf. zu verhängende Strafe. Die Schöffinnen und Schöffen sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, für die sie vorgesehen sind. Dabei kann eine Hauptverhandlung einen oder mehrere Tage lang dauern.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft wohnen, sowie am 01. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Nach § 33 Nr. 5 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich.

 

Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen

Sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) Interessierende können sich bis zum 31. Mai 2023 bei der

Gemeindeverwaltung Grömitz

Hauptamt

Kirchenstr. 11

23743 Grömitz

 

bewerben

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau S. Sommer (Tel-Nr.: 04562/69-203 oder E-Mail an s.sommer@groemitz.landsh.de).

Das Bewerbungsformular kann unter dem nachfolgenden Internet-Link https://schoeffenwahl2023.de/ heruntergeladen werden. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zum Schöffenamt und zur Schöffenwahl.

 

Bewerbungen für das Jugendschöffenamt

Sich für das Jugendschöffenamt Interessierende richten ihre Bewerbung bitte bis zum
05.05.2023 an den

Kreis Ostholstein

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe

Frau A. Wohlert / Herrn E. Schulz

Lübecker Str. 41

23701 Eutin

 

oder per E-Mail an jugendschoeffen-wahl@kreis-oh.de.

 

Nähere Erläuterungen zum Jugendschöffenamt und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter https://www.kreis-oh.de/Jugendschoeffenwahl.


Das Bewerbungsformular steht ebenfalls unter nachfolgendem Internet-Link bereit:

https://schoeffenwahl2023.de/

 

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