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Bekanntmachung - Mitführ- und Abbrennverbot Feuerwerkskörper Silvester/Neujahr in Grömitz

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Grömitz

Grömitz: Nachrichtlich wird der Geltungsbereich umschrieben als das Gebiet zwischen der süd-westlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Kurpromenade 56 und der nord-östlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Kurpromenade 54, der Wasserlinie bzw. der nord-westlichen Grundstücksgrenze der vorgenannten Grundstücke. Der Geltungsbereich umfasst zusätzlich die Seebrücke und den Vorplatz der Seebrücke zwischen den Gebäuden Seestraße 22-26 und Kurpromenade 54.

Bekanntmachung - 4. Änderung der Hauptsatzung Grömitz

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Grömitz

Nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Grömitz vom 18.09.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Ostholstein vom 02.10.2025 wird die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Grömitz erlassen.

Bekanntmachung - Weiterer Verkaufssonn- und Feiertage 2026

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Grömitz
  • Grube
  • Kellenhusen
  • Dahme
  • Amt

Für den Bereich der Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube und Kellenhusen wird die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass auf den 15. Februar 2026 und 01. November 2026 festgelegt. Die zulässigen Öffnungszeiten belaufen sich jeweils von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

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