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Geburten

Zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden und Bescheinigungen ist das Standesamt des Geburtsortes.

Sollte Ihr Kind in der Verwaltungsgemeinschaft geboren sein und Sie möchten die Geburt Ihres Kindes im Standesamt anmelden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eltern, miteinander verheiratet
  • Mutter, ledig ohne Kindesvater
  • Mutter, ledig, mit Kindesvater
  • Mutter, ledig, mit Kindesvater und gemeinsamer Sorge
  • Mutter, verheiratet, getrennt lebend
  • Mutter, geschieden oder verwitwet

Weitere Informationen

  • Gebühren / Kosten
  • Vaterschaftsanerkennung