Wohnen soll Wohnen bleiben - Infos zur Zweckentfremdungssatzung
Am 23.10.2025 ist in unserer Gemeinde die Zweckentfremdungssatzung in Kraft getreten. Mit dieser Satzung soll der vorhandene Wohnraum besser geschützt und der Wohnungsmarkt entlastet werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Wohnungen in erster Linie zum Wohnen genutzt werden – und nicht dauerhaft anderen Zwecken wie Ferienvermietung, gewerblicher Nutzung dienen oder leer stehen.
Die Satzung regelt insbesondere, wann eine Zweckentfremdung vorliegt und wann nicht, und wann eine Genehmigung erteilt werden kann.
Damit wird ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, dass Menschen wieder bezahlbaren Wohnraum in unserer Gemeinde finden können.