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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung - Mitführ- und Abbrennverbot Feuerwerkskörper Silvester/Neujahr in Grömitz

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Grömitz

Grömitz: Nachrichtlich wird der Geltungsbereich umschrieben als das Gebiet zwischen der süd-westlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Kurpromenade 56 und der nord-östlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Kurpromenade 54, der Wasserlinie bzw. der nord-westlichen Grundstücksgrenze der vorgenannten Grundstücke. Der Geltungsbereich umfasst zusätzlich die Seebrücke und den Vorplatz der Seebrücke zwischen den Gebäuden Seestraße 22-26 und Kurpromenade 54.